Frauenarztpraxis Gabriele Reinke


Direkt zum Seiteninhalt

ZURÜCK

Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasssen einmal jährlich ab dem 20.Lebensjahr

  • Inspektion des Genitales
  • Zellabstrich vom Muttermund,
  • Tastuntersuchung des inneren Genitales
  • Tastuntersuchung der Brust ab 30. Lebensjahr
  • Untersuchung auf Blut im Stuhl ab 50. Lebensjahr (Hämoccult-Test)
  • Wahlweise Darmspiegelung ab 55. Lebensjahr


erweiterte Krebsfrüherkennungsuntersuchung
sinnvolle zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch, die im Bereich der Vorsorge von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden

Dünnschichtzytologie
HPV-Test
Immunologischer Stuhltest
Ultraschalluntersuchung Kleines Becken mit innerem Genitale und Harnblase
Brust

Homepage | Aktuelles | Leistungsspektrum | Praxisräume | Praxisteam | Arztprofil | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü